"Alexnature": Jagd in Belarus

Zollordnung

Die Vorschriften für die Förderung des personalen Vermögens über die Staatsgrenze der Republik Belarus fallen im Großen und Ganzen mit den internationalen Normen und Regeln zusammen.

Ohne den entsprechenden Genehmigungsschein, der von der Gesetzgebung der Republik Belarus vorgesehen ist, sind folgende Gegenstände von Privatpersonen aus der Republik Belarus nicht auszufahren und in die Republik Belarus nicht einzufahren:

  • Schießgewehr und Schießbedarf für es, militärische Munition;
  • Narkosemittel, Psychopharmakon, radioaktive Stoffe , Gift- und Explosivstoffe.

Für den Transport von Tieren und Pflanzen über die Grenze ist der Genehmigungsschein der Phytosantitäraufsicht und des Veterinärdienstes obligatorisch.

Es gibt auch Beschränkungen, die die Anzahl von Gegenständen betreffen, die mit Zoll nicht belegt werden. Ohne Zollerhebung kann man, beispielsweise, ein Gepäck mit einem Gewicht von nur 50 kg (110 Pfunde) von einem Gesamtwert von max. 1000 Euro (80 kg und 1200 Euro für unteilbare Gegenstände). Diese Zahl kann bis 5 kg Lebensmittel einschließen (für die Angehörigen der GUS-Staaten – bis 30 kg vom Juni bis Oktober).

Zusätzliches Passagiergut wird mit einem Zoll in Höhe von 30 % seines Preises belegt, aber nicht weniger als 2 Euro pro 1 kg. Das Gut, dessen Gewicht 250 kg oder dessen Preis 10 000 Euro übertrifft, wird mit einem Zoll in Höhe von 60 % seines Preises belegt, aber nicht weniger als 4 Euro pro 1 kg.

Folgende Waren werden mit Beschränkungen eingefahren:

  • Alkoholgetränke— max. 1 Liter (für Volljährige);
  • Bier - 1 Liter;
  • Zigaretten — max. 200 Zigaretten oder 200 g Tabak (für Volljährige);

Bei der Einfuhr von Waren, deren Zahl und Umfang die zugelassenen Raten nicht überschreiten, wird eine Zollgebühr in Höhe von 60% des Preises, aber nicht weniger als 4 Euro pro 1 kg erhoben (das betrifft auch die in der Zollerklärung nicht angegebenen Waren). Jeder zusätzliche Liter Alkoholgetränke wird mit einer Zollgebühr in Höhe von 20 Euro belegt.

Gemäß der Verordnung des Präsidenten der Republik Belarus № 259 vom 27. Mai 2004, Artikel 10.6 und Anhang 2 wird es zugelassen, Kleidung, Notebooks, Video- und Fotogeräte, Walkmans und andere portable Geräte für individuelle Nutzung unentgeltlich und ohne Beschränkungen ihres Gesamtpreises und Gewichts einzuführen, nur in dem Fall, wenn diese Gegenstände nicht neu sind und wenn Sie in der Republik Belarus nicht ansässig sind.

Bei der Ausfuhr aus der Republik Belarus mit einem Notebook, CD- oder DVD-Player, Disketten oder Audio-/Videokassetten muss man diese Geräte und Gegenstände laut Gesetz min. eine Woche vor der Abfahrt zur Kontrolle übergeben.

Bei der Einfuhr nach Belarus ist der Umfang der ausländischen Währung nicht begrenzt, aber wenn Sie die Summe einführen, die 3000 US-Dollar überschreitet, so muss man die Zollerklärung ausfüllen (es gibt Formulare in der englischen Sprache). Bei der Ausfuhr aus dem Land dient diese Zollerklärung als Dokument für eine freie Ausfuhr der restlichen Summe. Wenn man bei der Ausfuhr nicht mehr als 3000 US-Dollar hat, so braucht man die Zollerklärung nicht auszufüllen, wenn aber die Summe 3000 US-Dollar überschreitet, so muss die Zollerklärung ausgefüllt werden.

Formalitäten

Visum
Zollordnung
Genehmigungsschein für die Jagdgewehreinfuhr
Einfuhr von Hunden, Veterinärscheine
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