Genehmigungsschein für die Jagdgewehreinfuhr
Das Jagdgewehr und der Schießbedarf können von den Ausländern auf das Territorium der Republik Belarus bei Vorhandensein der Einladung eines Reisebüros oder einer juristischen Person, die eine Lizenz auf Nutzung der wilden Tierwelt haben, eines Vertrags über die Jagd mit dem angegebenen Reisebüro oder der juristischen Person und des entsprechenden Genehmigungsscheins des Innenministeriums der Republik Belarus eingefahren werden. Solches Gewehr soll aus der Republik Belarus innerhalb der im Vertrag oder in der Einladung festgelegten Fristen ausgeführt werden.
Der Einfuhr, die Anwendung und der Einsatz aller Gewehrarten, -type und -modelle von Ausländern zum Zweck der persönlichen Sicherheit, des Schutzes von Leben und Gesundheit anderer Staatsangehörigen, ihres Eigentums usw. auf dem Territorium der Republik Belarus sind nicht zugelassen.
Die Verletzung der Fristen der Gewehrausfuhr aus der Republik Belarus, der Ordnung der Gewehreinfuhr auf das Territorium der Republik Belarus, sowie der Gewehranwendung von Ausländern führt zur Enteignung und Konfiskation des Gewehrs in vorgeschriebener Weise.
Visum
Zollordnung
Genehmigungsschein für die Jagdgewehreinfuhr
Einfuhr von Hunden, Veterinärscheine